Wenn der Mietvertrag die Haltung von Tieren erlaubt, muss der Mieter nicht bei der Anschaffung eines Tieres noch mal separat den Vermieter fragen.
Wenn es ein Tierhaltungsverbot im Mietvertrag gibt, gilt dies NICHT für alle Tiere.
Kleintiere wie Nager, Katze, kleine Hunde, Vögel, Fische, und ähnliches dürfen trotzdem in der Wohnung gehalten werden. Interessant an der Sache ist, das diese Klausel für ein generelles Tierverbot unwirksam ist. Und das hat zur Folge das es gar kein Verbot für die Tierhaltung gibt, weil im Mietvertrag nichts geregelt ist. Somit kann man sich auch größere Hunde anschaffen.
Verbietet der Mietvertrag die Haltung eines HUNDES, dann ist dies wirksam.
Ausnahme ist, wenn der Mieter den Hund aus ärztlicher Sicht braucht. Wegen psychischer Problemen, oder gar als Blindenhund. Dann kann der Vermieter nichts daran machen.
Kleintiere wie Nager, Katze, kleine Hunde, Vögel, Fische, und ähnliches dürfen trotzdem in der Wohnung gehalten werden. Interessant an der Sache ist, das diese Klausel für ein generelles Tierverbot unwirksam ist. Und das hat zur Folge das es gar kein Verbot für die Tierhaltung gibt, weil im Mietvertrag nichts geregelt ist. Somit kann man sich auch größere Hunde anschaffen.
Verbietet der Mietvertrag die Haltung eines HUNDES, dann ist dies wirksam.
Ausnahme ist, wenn der Mieter den Hund aus ärztlicher Sicht braucht. Wegen psychischer Problemen, oder gar als Blindenhund. Dann kann der Vermieter nichts daran machen.