Der Tipp:

Sonntag, 6. August 2023

Tierhaltung in der Mietwohnung

Tierhaltung in der Mietwohnung


Ob Haustiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Hier sollte das generll geregelt sein.
Wenn der Mietvertrag die Haltung von Tieren erlaubt, muss der Mieter nicht bei der Anschaffung eines Tieres noch mal separat den Vermieter fragen.

Wenn es ein Tierhaltungsverbot im Mietvertrag gibt, gilt dies NICHT für alle Tiere.
Kleintiere wie Nager, Katze, kleine Hunde, Vögel, Fische, und ähnliches dürfen trotzdem in der Wohnung gehalten werden. Interessant an der Sache ist, das diese Klausel für ein generelles Tierverbot unwirksam ist. Und das hat zur Folge das es gar kein Verbot für die Tierhaltung gibt, weil im Mietvertrag nichts geregelt ist. Somit kann man sich auch größere Hunde anschaffen.

Verbietet der Mietvertrag die Haltung eines HUNDES, dann ist dies wirksam.
Ausnahme ist, wenn der Mieter den Hund aus ärztlicher Sicht braucht. Wegen psychischer Problemen, oder gar als Blindenhund. Dann kann der Vermieter nichts daran machen.

Schreibt der Vermieter im Mietvertrag, das er im Einzelfall über die Haltung eines Hundes entscheiden will, ist dies auch unwirksam. Dies gilt dann schon als Willkür wenn der Vermieter nur zustimmt wenn der Hund nicht zu groß ist.

Bei der Hundehaltung gibt es aber auch Ausnahmen. Kleine Hunde wie Yorkshireterrier und  Chihuahuas gelten schon wieder als Kleintiere und dürfen somit gehalten werden.
Auf der anderen Seite ist für die Haltung von Giftschlangen die Erlaubnis des Vermieters erforderlich weil diese gefährlich sind.

Mein Rat: Wenn man so oder so nicht vor hat, sich ein Tier anzuschaffen, ist es egal wenn irgendwo ein Tierverbot herrscht. Sollte man doch für sich selber klar machen das man vielleicht irgendwann mal ein Tier haben möchte, sollte man einfach eine Wohnung suchen wo Tierhaltung erlaubt ist. Das ist die einfachste Art, Ärger aus dem Weg zu gehen.

Es gibt offenbar so einige Regelungen, die nicht ganz klar sind oder auch nach bisherigen Urteilen geregelt werden. Sollten Zweifel bestehen ob der Vermieter im Recht ist oder nicht. fragt am besten jemanden der sich damit auskennt. Das heißt eine Rechtsschutzversicherung hilft, dass man einfach mit einem Rechtsanwalt abklären kann, was nun erlaubt ist und was nicht. Und bei Vielen ist die Erstberatung ja auch Kostenlos. Das sollte man nutzen. 

Wie ist es eigentlich mit Hunden als Besuch über Nacht? Grundsätzlich gilt natürlich, der Hund darf nichts beschädigen im Haus. Ansonsten gibt es hier einige Urteile von Gerichten.
So hat das Amtsgericht in Rheine entschieden, (Az. 4C673/03), regelmäßiger Besuch vom Hund ist nicht gestattet. Dies wäre kein vorübergehender Aufenthalt des Tieres.

Öffentliche Entscheidung

Das Amtsgericht in Hamburg hat entschieden (Az. 49C29/05), wenn die Hundehaltung lt. Mietvertrag verboten ist, darf ein Besuchshund auch nicht mehr als 2-3 mal pro Woche  und 4 Stunden jeweils in der Wohnung bleiben.

Auch das Amtsgericht in Bergisch Gladbach (Az23C662/93) hat entschieden, ein Besuchshund darf nicht länger als 3 Tagen in der Wohnung bleiben.

Wer sich hier nicht sicher ist, sollte mit seinem Vermieter klären was erlaubt ist und was nicht. Ein Rechtsstreit ist Gift für das Mietverhältnis. Aber es ist gut wenn man weiß, was man darf. :-) Daher sollte man einfach den Weg des geringsten Wiederstandes versuchen, und erst mal vernünftig darüber reden. 

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